Rechtsanwalt Rolf Franek Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Rolf FranekFachanwalt für Strafrecht

Leider ist es in Strafsachen sehr häufig der Fall, dass Maßnahmen der Ermittlungsbehörden außerhalb der Bürozeiten des Rechtsanwaltes stattfinden. So werden Durchsuchungsbeschlüsse oft bereits morgens in aller Frühe vollstreckt. Im Regelfall verbietet zwar die Strafprozessordnung (StPO) in § 104 von einigen Ausnahmen abgesehen die Durchsuchung zur Nachtzeit. Diese ist als die Zeit zwischen 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr definiert. Ausnahmen, weshalb auch in der Nachtzeit durchsucht werden kann, wären z.B. bei Gefahr im Verzug oder wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass während der Durchsuchung auf ein elektronisches Speichermedium zugegriffen werden wird, das als Beweismittel in Betracht kommt, und ohne die Durchsuchung zur Nachtzeit die Auswertung des elektronischen Speichermediums, insbesondere in unverschlüsselter Form, aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

 

Verhaftungen finden ebenfalls sehr häufig in der Nacht statt, weil viele Betroffene oft nicht wissen, dass sie per Haftbefehl gesucht werden. Oftmals geraten sie in der Nacht in eine einfache Verkehrskontrolle und dann klicken die Handschellen.
 

Für diese Fälle bin ich als Strafverteidiger rund um die Uhr erreichbar und zwar über meine normale Rufnummer im Büro. Sollten Sie also entsprechende Probleme befürchten, notieren Sie sich meine folgende Nummer:
 

0351-4022758



Sollte ich wider Erwarten nicht selbst ans Telefon gehen, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter, ich melde mich dann umgehend. Auch die Polizei wird auf Ihren Wunsch hin unter der o.g. Telefonnummer anrufen. Hierzu ist sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet.

Sollte ich nicht in der Lage sein, unverzüglich zu reagieren, dann wenden Sie sich bitte an den Notdienst der Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt ​unter 

 

0172 / 795 55 59 (für den Raum Dresden).

RA Rolf Franek, Fachanwalt für Strafrecht, Tel. 0351-4022758

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