Rechtsanwalt Rolf Franek Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Rolf FranekFachanwalt für Strafrecht

“Jemand mußte Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet." (Franz Kafka: "Der Prozess”)

So wie in Kafkas berühmtem ​unvollendeten Roman beginnt häufig die Konfrontation mit den Strafverfolgungsorganen: plötzlich und unerwartet. Anders als Josef K. wird der Beschuldigte in Deutschland allerdings schnell erfahren, was ihm zur Last gelegt wird. Spätestens jetzt ist es an der Zeit, über die Beauftragung eines Verteidigers nachzudenken.


Auf den nachfolgenden Seiten möchte ich Ihnen einen Überblick über meine Tätigkeit als Strafverteidiger geben. Sie finden hier Informationen über meine Kanzlei, Erläuterungen zum Titel eines Fachanwaltes für Strafrecht, Grundsätzliches zur Verteidigung in Strafsachen und Hinweise auf die Kosten, welche im Rahmen der Tätigkeit​ eines Anwaltes als Strafverteidiger anfallen.  ​​

Selbstverständlich kann eine Internetseite ein persönliches Gespräch nicht ersetzen. Sollten Sie also der Meinung sein, dass Sie den Beistand eines Strafverteidigers benötigen, empfehle ich, sich nicht auf das zu verlassen, was man im Internet oder den sozialen Netzwerken finden kann. Ein großer Teil dieser Informationen ist schlicht falsch, trifft nicht Ihren Fall oder ist lediglich teilweise richtig. Auf jeden Fall ist es ein schlechter Rat, abzuwarten und nichts zu tun.

Der große Gerichtsreporter des Spiegel, Gerhard Mauz (1925-2003), schrieb einmal: ​"In der Strafjustiz ist alles möglich. Von einigem allerdings meinte man, das könnten nur Gerichte einer Diktatur. Und nun muß man entdecken, daß Frauen und Männer blindlings zu Hexen und Hexern erklärt werden und daß kein Paragraph der Strafprozeßordnung sie schützt." Seither ist die Strafjustiz ganz sicher nicht besser geworden. Deutschland, eines der reichsten Länder der Welt, leistet sich ein System der Urteilsfindung, das dem des 19.Jahrhunderts entspricht. Wer sich selbst diesem System ausliefert und sich ohne Beistand darauf verlässt, es werde schon gutgehen, der ist oftmals verlassen.

Daher mein Rat: Suchen Sie sich einen versierten Verteidiger, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht. Sollte ich derjenige sein, können Sie mich jederzeit anrufen oder über dieses Formular​ mit mir in Kontakt treten.

RA Rolf Franek, Fachanwalt für Strafrecht, Tel. 0351-4022758

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Rolf Franek, Dresden

Anrufen

E-Mail

Anfahrt