Vollmachten
Für die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden ist unter Umständen der Nachweis einer Vollmacht notwendig. Hier können Sie sich die notwendigen Formulare herunterladen. Diese dann bitte ausfüllen und per Fax oder per Post an meine Kanzlei senden:
Sonstiges
Außerdem finden Sie hier Hinweise zur Datenverarbeitung in meiner Kanzlei.
RA Rolf Franek, Fachanwalt für Strafrecht, Tel. 0351-4022758
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