Rechtsanwalt Rolf Franek Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Rolf FranekFachanwalt für Strafrecht

Was bedeutet die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"?

Die Voraussetzungen zum Führen des Titels eines Fachanwaltes regelt die Fachanwaltsordnung (FAO). Für die Verleihung einer Fachanwaltsbez​eichnung hat der Antragsteller besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. 

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen dann vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

 

Besondere Kenntnisse (vgl. § 13 FAO) besitzt der Fachanwalt für Strafrecht in den Bereichen: 

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften
  • Materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren  
  • Strafvollstreckung- und Strafvollzugsrecht

Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges, den der Anwalt mit drei bestandenen Klausuren absolvieren muss.

Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.​

RA Rolf Franek, Fachanwalt für Strafrecht, Tel. 0351-4022758

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