Rechtsanwalt Rolf Franek Fachanwalt für Strafrecht
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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Anwalt?

Jedes Strafverfahren greift massiv in die Privatsphäre des Betroffenen ein, sei es durch Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchung oder Verhaftung, aber auch schon allein durch die Tatsache, dass man sich plötzlich mit der geballten Macht des Staates konfrontiert sieht. Nicht selten ist der Ausgang des Verfahrens ungewiss und die Folgen nicht abschätzbar. Persönliche und berufliche Perspektiven können mit einem Male zunichte gemacht werden, daher mein Rat: Suchen Sie schnellstmöglich einen im Strafrecht versierten Rechtsanwalt auf, wenn Sie von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfahren. Überlassen Sie die Arbeit einem Spezialisten, Sie würden sich ja auch nicht selbst am Blinddarm operieren.

Was kann ein Verteidiger leisten?

Ein Verteidiger kann Akteneinsicht nehmen und dadurch erfahren, welche Verdachtsmomente und Beweise vorliegen. Danach wird eine Verteidigungsstrategie festgelegt. Diese kann das Ziel der Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder auch nur einer möglichst geringen Strafe haben. Übrigens ist es mir als Verteidiger egal, ob Sie die Ihnen vorgeworfene Tat tatsächlich begangen haben. Sollte man Ihnen die Tat nicht nachweisen können, haben Sie Anspruch darauf, freigesprochen zu werden. Was ich allerdings nicht darf und auch nicht machen werde, ist, Beweise zu fälschen, zu vernichten oder sonst in ungesetzlicher Art und Weise z.B. auf Verfahrensbeteiligte einzuwirken. 

Wann gibt es eine Pflichtverteidigung?

Die Strafprozessordnung regelt in § 140, wann ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben ist. Liegen die Voraussetzungen vor, kann ein Verfahren nicht ohne Verteidiger durchgeführt werden; wenn jemand also keinen Verteidiger hat, muss ein solcher vom Gericht bestellt werden. Hierbei hat der Betroffene ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Pflichtverteidigers, oft wird im Laufe des Verfahrens auch der bisherige Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger bestellt. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind die Vermögensverhältnisse für die Frage, ob jemand einen Pflichtverteidiger bekommt, völlig unbeachtlich. Selbstverständlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.

RA Rolf Franek, Fachanwalt für Strafrecht, Tel. 0351-4022758

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